FIS-Regeln am Hochkar
Damit jeder Wintersportler sicher ins Tal gelangt
Damit jeder Skitag erfreulich ausgeht, ist es wichtig, bestimmte Verhaltensregeln auf der Piste zu beachten. Wie auf den Straßen des Landes gelten auch auf den Hängen im Skigebiet Hochkar bestimmte Verhaltens- und Fahrregeln. Damit die Wintersportler am Hochkar auch top Pisten vorfinden, ist die Instandhaltung und Präparation ein wichtiger Bestandteil. Deshalb bedenkt immer: Pistensperren einhalten und mit offenen Augen die Hänge hinunterwedeln! Zudem macht Skifahren unter Achtsamkeit auf Pistenraupen und Mitfahrer gleich doppelt so viel Spaß!
1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer & SnowboarderJeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und FahrweiseJeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.
4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
8. Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer muss die Markierung und Signalisation beachten.
9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.