AGB NÖ Bergerlebnispass

AGB Bergerlebnispass – Rechtliche Hinweise Stand 20.09.2

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Geltungsbereich

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Hochkar Bergbahnen, und den natürlichen Personen (im Folgenden als „Kunde oder Inhaber“ bezeichnet), die den NÖ Bergerlebnispass erwerben.

Der Kunde akzeptiert die zum Zeitpunkt seiner Vertragserklärung (= Abgabe des Angebotes zum Kauf des NÖ Bergerlebnispasses, siehe Punkt 2) geltenden AGB welche auf der Website unter www.hochkar.com/agb-hochkar veröffentlicht sind.  Darüber hinaus akzeptiert der Kunde mit dem Kauf und der Verwendung des NÖ Bergerlebnispass ausdrücklich die zum Zeitpunkt seiner Vertragserklärung geltenden Beförderungsbedingungen all jener Mitgliedsbetriebe, dessen Lift- bzw. Pistenanlagen – samt Nebenanlagen – der Inhaber des NÖ Bergerlebnispass konkret nutzt. Die Beförderungsbedingen der einzelnen Mitgliedsbetriebe sind als eigenständige Ergänzungen zu den AGB einzustufen und an den Talstationen sowie Ticketschaltern der einzelnen Mitgliedsbetriebe zur Einsicht ausgehängt sowie auf deren Websites veröffentlicht.

ARGE NÖ Bergerlebnispass behält sich vor, diese AGB zu ändern. Die geänderten AGB treten in Kraft, sobald sie auf der Webseite unter www.hochkar.com/agb-hochkar veröffentlicht und an allen Talstationen sowie Ticketschaltern der Mitgliedsbetriebe ausgehängt sind und gelten für alle Rechtsgeschäfte, welche nach

1. Bezugsberechtigung und Verwendung des NÖ Bergerlebnispass

Zum Bezug des NÖ Bergerlebnispass sind alle Personen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zur Geschäftsfähigkeit berechtigt. [AS1] Die aktuellen Preise nach dem Normaltarif sowie Sondertarife können Sie den Preislisten entnehmen, welche an den Ticketschaltern der Mitgliedsbetriebe ausgehängt und unter www.hochkar.com/agb-hochkar veröffentlicht sind. Es gilt jene Preisliste die zum Zeitpunkt der Abgabe der Vertragserklärung des Kunden aktuell an den Ticketschaltern der Mitgliedsbetriebe ausgehängt und unter www.hochkar.com/agb-hochkar veröffentlicht ist.

Es besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines kostenlosen NÖ Bergerlebnispass für Kleinkinder (Damit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres gemeint).

Erwirbt eine erwachsene Person im Familienverbund (Eltern, Großeltern) einen NÖ Bergerlebnispass so erhalten die Kinder im Familienverbund (Kinder, Enkelkinder) unter 6 Jahre den MINI-Bergerlebnispass (entspricht dem NÖ Bergerlebnispass) kostenlos bzw. gegen Zahlung der Pfandgebühr für die Keycard. Für die Beförderung von Kleinkindern gelten die individuellen Tarifregelungen der einzelnen Skigebiete.

Personen ab einer Invalidität von 70 % gelten als Invalide (Nachweis erfolgt durch Vorlage einer sozialversicherungsrechtlichen Bestätigung im Original) und haben einen eigenen Sondertarif, der sich aus den Preislisten entnehmen lässt, welche an den Ticketschaltern der Mitgliedsbetriebe ausgehängt und unter www.hochkar.com/wintertickets-preise veröffentlicht sind.

Der NÖ Bergerlebnispass ist personenbezogen und nur einer Person zuzuordnen und entfaltet nur für diese Person Gültigkeit. Der NÖ Bergerlebnispass wird ausschließlich nach Bezahlung des Kaufpreises, Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und einem Lichtbild ausgegeben. Das Foto sowie Vor- und Nachname werden digital im dafür vorgesehenen Feld über das Kassasystem auf den NÖ Bergerlebnispass aufgedruckt. Weitere Informationen betreffend der Verwendung Ihrer Daten können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen, welche an Ticketschaltern der Mitgliedsbetriebe ausgehängt sowie unter www.hochkar.com/datenschutz-hochkar veröffentlicht ist.

Der Pass ist nicht auf Dritte übertragbar.

Der NÖ Bergerlebnispass wird nur auf berührungslose Datenträger aufgespielt. Eine Keycard kostet Euro 5,00 und ist eine Pfandkarte. Die funktionstüchtige „Keycard ISO Dual“ kann auch im nächsten Jahr wieder verwendet werden. Sollte eine Keycard nicht funktionieren, können die Daten auf eine neue Karte übertragen werden, für den Erwerb der neuen Karte ist jedoch ebenfalls ein Preis von Euro 5,00 zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 25,- zu bezahlen, sofern die Funktionstüchtigkeit nicht von den Mitgliedsbetrieben verschuldet ist. Den Einsatz von Euro 5,00 für die jeweilige Keycard erhält der Kunde bei Rückgabe des unbeschädigten Datenträgers bei allen Ticketschaltern der Mitgliedsbetriebe retour. Für die Benutzung der Einrichtungen der teilnehmenden Bergbahnen des NÖ Bergerlebnispass hat der Kunde den NÖ Bergerlebnispass immer mitzuführen und auf Verlangen – in Verbindung mit einem Lichtbildausweis – vorzuweisen.

2. Erwerb und Rücktritt

Der Erwerb der Karte kann wie folgt zustande kommen:

Erwerb der Karte direkt im Skigebiet: Der Kunde bezahlt und erhält den gewünschten NÖ Bergerlebnispass direkt an der Kassa eines Skigebietes, welches als Verkaufsstelle ausgewiesen ist.  

Erwerb der Karte via Webshop: Den Skigebieten der ARGE NÖ Bergerlebnispass steht es frei, den NÖ Bergerlebnispass zusätzlich über deren Webshops zu vertreiben. Im jeweiligen Webshop werden alle für die Ausstellung der personenbezogenen Karte relevanten Daten abgefragt. Wenn der Bestellvorgang abgeschlossen ist, erhält der Kunde eine Zusammenfassung zu seiner Bestellung und hat anschließend die Möglichkeit, durch Anklicken der Schaltfläche „Kaufen“ ein Angebot zum Abschluss eines Ticketkaufvertrages zu machen und sodann den Onlinezahlvorgang abzuschließen. Nach erfolgreichem Bezahlvorgang wird dem Kunden sowohl die Rechnung als auch eine Bestellbestätigung samt Abholcode an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt; mit diesem Vorgang kommt der Ticketkaufvertrag zustande. Mit diesem Abholcode kann die Karte an allen Kassen desjenigen Skigebiets, in dessen Webshop der Kunde die Karte gekauft hat, nach spätestens 0,5 Stunden zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.

Die Präsentation der Ticketoptionen der ARGE NÖ Bergerlebnispass auf deren Website unter www.bergerlebnispass.at und in den Webshops der teilnehmenden Bergbahnen, in sonstigen Anzeigen (Prospekten, Rundschreiben, Katalogen, Anzeigen, Preislisten etc.) respektive an deren Standorten stellt kein Angebot im rechtlichen Sinn dar.

Erwerb der Karte via E-Mail an info@bergerlebnispass.at: Nachdem die für die Ausstellung des NÖ Bergerlebnispass relevanten Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und einem Lichtbild) an die Hochkar & Ötscher Tourismus GmbH via E-Mail übermittelt wurden, kann via Bankeinzug die Zahlung stattfinden; mit Übersendung der Mail stellt der Kunde das Angebot zum Kauf. Nach erfolgreichem Bezahlvorgang wird dem Kunden sowohl die Rechnung als auch eine Bestellbestätigung samt Abholcode an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt; mit diesem Vorgang kommt der Ticketkaufvertrag zustande. Mit diesem Abholcode kann die Karte zu den Öffnungszeiten am Ticketschalter der Hochkar & Ötscher Tourismus GmbH nach spätestens 0,5 Stunden abgeholt werden.

Der Rücktritt vom Kauf ist nur bei den Ticketkäufen vor Ort an einer der Ticketschalter der Mitgliedsbetriebe ausgeschlossen.

3. Tarife und Haftung

Der nachträgliche Umtausch auf einen anderen Skipass und die Übertragung auf andere Personen sowie die Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Im Bereich der Online-Ticket-Käufe sowie Ticket-Käufe via Mail hat der Kunde jedoch das Recht gemäß FAGG vom Ticketkaufvertrag zurückzutreten.

Der Inhaber des NÖ Bergerlebnispass ist verpflichtet seinen Pass derart zu verwahren, dass Missbrauch, Verlust und Diebstahl vermieden werden können.

Kann der Kunde aufgrund von Krankheit oder einer sonstigen allein ihm zurechenbaren Verhinderung den NÖ Bergerlebnispass nicht nutzen, so hat er keinen Anspruch auf Rückvergütung.  

Die einzelnen Mitgliedsbetriebe betreiben ihre jeweiligen Seilbahn- und Liftanlagen sowie Pisten und sonstige Anlagen jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbständig. Der Mitgliedsbetrieb, welcher den NÖ Bergerlebnispass verkauft, handelt und haftet nicht für die anderen Mitgliedsbetriebe. Er dient vielmehr nur als Verkaufsstelle. Der Erwerb des NÖ Bergerlebnispass berechtigt den Inhaber zur Nutzung der von den Mitgliedsbetrieben angebotenen Leistungen. Der konkrete Leistungsvertrag (Benützungsvertrag/Beförderungsvertrag) kommt daher jeweils nur mit jenem Mitgliedsbetrieb zustande, dessen Anlagen gerade benützt werden. Es sind daher die im jeweiligen Skigebiet gültigen Tarif- und Beförderungsbestimmungen zu beachten. Die allfällige Haftung gegenüber den Gästen, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen sowie Pisten oder sonstiger Anlagen trifft daher ausschließlich jenen Mitgliedsbetrieb, in dessen Verantwortungsbereich sich der Vorfall ereignet. Eine Haftung der übrigen Mitgliedsbetriebe wird ausgeschlossen. Für Anlagen, welche im oder neben dem Skigebiet des Mitgliedsbetriebes liegen, gesellschaftsrechtlich jedoch nicht zu jener Gesellschaft gehören, welche die NÖ Bergerlebnispass-Vereinbarung unterzeichnet hat, in welchen aufgrund einer internen Pool-Konstellation aber der NÖ Bergerlebnispass gültig ist (Sub-Partner), übernimmt der Mitgliedsbetrieb, in dessen Einflusssphäre diese Anlagen liegen, sämtliche haftungsrechtlichen Verpflichtungen im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Subpartners.

4. Benützungsbestimmungen

Der NÖ Bergerlebnispass ist nur während der ausgeschriebenen Wintersaison der jeweils teilnehmenden Mitgliedsbetriebe nutzbar, der aktuelle Zeitraum der Wintersaison ist an allen Ticketstationen sowie Talstationen der Mitgliedsbetriebe ausgehängt und unter https://www.hochkar.com/betriebszeiten-hochkar-winter veröffentlicht.

5. Verlust/Diebstahl/Vergessen

Bei Verlust, Diebstahl oder sonstiger Entwendung ist der Karteninhaber verpflichtet, dies umgehend vor Ort an den Ticketschaltern, telefonisch oder per E-Mail bei einem Mitgliedsbetrieb zu melden, damit sofort eine Sperre der verlorenen bzw. gestohlenen oder vergessenen Karte durgeführt und eine neue Karte ausgestellt werden kann. Die Ausstellung einer neuen Karte erfolgt nur wenn die Meldung vor einem Kartenmissbrauch gemacht wurde. Eine Karte wird erst wieder entsperrt, wenn vom Koordinator der ARGE NÖ Bergerlebnispass oder einem Mitgliedsbetrieb die Freigabe kommt. Um die Prüfung und Verteilung der Sperre zu gewährleisten ist eine Wartezeit von einem Tag einzuhalten. Für die Ausstellung der Ersatzkarte sind vom Kunden Euro 25,00 als Bearbeitungsgebühr und Euro 5,00 für die Keycard zu entrichten.

6. Rückvergütung

Unfall/Krankheit

Bei Unfall oder Krankheit mit einer Gesundheitsbeeinträchtigung von mindestens fünf Wochen erfolgt eine Rückvergütung gemäß unterhalb angeführter Berechnungsformel.

Für die Geltendmachung des Rückvergütungsanspruches ist vom Nutzer ein ärztliches Attest (im Falle des Unfalls oder der Krankheit mit der Dauer der Gesundheitsbeeinträchtigung) sowie der NÖ Bergerlebnispass vorzulegen, bis zur Vorlage dieses ärztlichen Attestes besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

Eine Rückvergütung ist jedenfalls ausgeschlossen, wenn die Karte schon an 10 Tagen oder öfter benutzt wurde.

Eine Rückvergütung bei einer Nutzung nach dem 28. Februar ist ausgeschlossen.

Eine Rückvergütung nach dem 01.04. ist nicht möglich.

Allfällige Rückvergütungen sind reine Kulanzleistungen und begründen keinen Rechtsanspruch für die Zukunft.

Bei Rückvergütung der Elternkarte sind die Kindersaisonfreikarten und Minifreikarten auch zurückzugeben!

Bei bezahlten Kinderkarten wird die Rückgabe freigestellt.

Der etwaige zweite Erwachsenen-Pass kann in diesem Zusammenhang nicht rückerstattet werden.

Je genutztem Skitag wird folgender Betrag vom Kaufpreis abgezogen:

  • Erwachsen: € 50,- 
  • Kind: € 30,-

Bearbeitungsgebühr

Für die Bearbeitung anteiliger Rückvergütungen wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,- verrechnet und vom Rückvergütungsanspruch in Abzug gebracht. Ist der Rückvergütungsanspruch geringer als die Bearbeitungsgebühr, wird diese dem Anspruchsteller in Rechnung gestellt.

Nichtinanspruchnahme der angebotenen Leistungen

Ausdrücklich wird festgehalten, dass keine (anteilige) Rückerstattung geltend gemacht werden kann, wenn die Mitgliedsbetriebe leistungsbereit sind, der Karteninhaber diese Leistungen aber auf Grund persönlicher Überlegungen/Entscheidungen nicht in Anspruch nimmt. Sollten daher z.B. behördliche Maßnahmen für die Inanspruchnahme der Leistungen angeordnet werden (z.B. Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testnachweises, eines Impfnachweises, etc.) und sollte der Karteninhaber diese Nachweise nicht erbringen können oder wollen, so kann kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung geltend gemacht werden. Dieser Ausschluss ist für alle Kartenkategorien gültig.

Rückvergütung von unbenützten Saisonkarten

Wurde die Saisonkarte in der ganzen Saison verletzungs- oder krankheitsbedingt nicht benutzt, wird diese rückvergütet (Verkaufspreis). Jedoch wird die Bearbeitungsgebühr eingehoben. Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen wie bei der normalen Rückvergütung. Eine Rückvergütung nach dem 01.04. ist nicht möglich.

7. Missbrauch

Jede missbräuchliche Verwendung des NÖ Bergerlebnispass hat die sofortige und ersatzlose Sperre des Passes zur Folge. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere im Falle der (versuchten) Weitergabe und Verwendung des NÖ Bergerlebnispass an/durch Dritte, des Erwerbes durch unrichtige Angaben über Hauptwohnsitz, Alter, etc. oder wenn diese durch die Vorlage falscher Bestätigungen erschlichen wurde, vor. Im Falle der missbräuchlichen Verwendung ist der Kunde darüber hinaus verpflichtet, eine Vertragsstrafe in der Höhe von EUR 250,00 an den betroffenen Mitgliedsbetrieb (in dem der Missbrauch aufgedeckt wurde) zu bezahlen. Ebenso behält sich der betroffene Mitgliedsbetrieb die Einbringung einer Strafanzeige vor.

9. Defekter Datenträger

Wird ein NÖ Bergerlebnispass Datenträger (Keycard) am Drehkreuz nicht akzeptiert, obwohl die Karte gültig ist, ist von jenem Mitgliedsbetrieb eine „Karte neu“ auszustellen, in dessen Gebiet der Fehler auftritt. Für die neue Keycard ist vom Kunden wiederum ein Betrag in der Höhe von EUR 5,00 zu entrichten, ausgenommen eine unbeschädigte NÖ Bergerlebnispass-Keycard wird dem Mitgliedsbetrieb retourniert.

10. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Im Übrigen gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Mitgliedsbetriebe.

11. Gerichtsstand/anzuwendendes Recht

Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Es gilt österreichisches materielles Recht.

Die Vertragssprache ist Deutsch. Nur die deutsche Fassung dieser AGB ist verbindlich.

Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese AGB von Zeit zu Zeit zu ändern. Eine solche Änderung entfaltet ausschließlich Wirkungen für zukünftige Ticketkäufe. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Ticketkaufs aktuelle Fassung. Das gilt auch für den gesamten Gültigkeitszeitraum eines Tickets.

12. Liste der Mitgliedsbetriebe (Liftgesellschaften)

  • Annaberger Lifte - office@annabergerlifte.at
  • Erlebnisalm Mönichkirchen - office@erlebnisalm.com
  • Gemeindealpe Mitterbach - info@niederoesterreichbahnen.at
  • Hochkar Bergbahnen - info@hochkar.com
  • Königsberg - info@koenigsberg.at
  • Maiszinken - gemeindeamt@lunz.gv.at
  • Mariazeller Bürgeralpe - office@buergeralpe.at
  • Ötscherlifte Lackenhof - info@oetscher.at
  • Semmering Hirschenkogel - info@semmering.com
  • Wexl Arena St. Corona am Wechsel - info@wexlarena.at